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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG und den natürlichen und juristischen Personen, die das Onlineangebot von SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG nutzen (im folgenden Käufer genannt). Die AGB betreffen die Nutzung der Webseite www.saz-schweisstechnik.de sowie alle zu diesem Internetauftritt gehörenden Unterseiten.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Das Angebot von SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Käufer dar, bei SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG Waren bestellen zu können.

(2) Durch die Bestellung des gewünschten Kaufgegenstands im Internet gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(3) SAZ Schweisstechnik GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 2 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung wird übermittelt durch E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt das Angebot als abgelehnt.

§ 3 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

(1) Die Zahlung der Waren erfolgt durch Vorkasse und Nachnahme, per Kreditkarte, durch Bankeinzug, auf Rechnung. Nur Innerhalb Deutschlands ist die Bezahlung per Einzugsermächtigung möglich. Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.

(2) Bei Zahlung mittels Vorkasse verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich zu zahlen. Erfolgt die Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde, den Kaufpreis bei Lieferung der Ware zu zahlen. Bei Zahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu begleichen. Bei Zahlung per Bankeinzug und per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung innerhalb einer Woche nach Vertragsschluss.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.

(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung des Kaufgegenstands an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.

(2) Die Kosten für den Versand des Kaufgegenstands sind vom Käufer zu tragen und ergeben sich aus der aktuellen Versandkostenpreisliste. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Käufer eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen.

(3) Erwirbt der Käufer den Kaufgegenstand für seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstands auf ihn über, sobald SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von SAZ Schweisstechnik GmbH nicht zulässig.

§ 6 Preise

(1) Der jeweils angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich eventuell anfallender Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.

(2) Mit der Aktualisierung der Internet-Seiten www.saz-schweisstechnik.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über die Kaufsache ungültig.

(3) Die Darstellung der Produkte und Preise im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

§ 7 Gewährleistung

(1) SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG trägt Gewähr dafür, dass die Kaufsache bei Übergabe mangelfrei ist.

(2) Ist die Kaufsache bei Übergabe mangelbehaftet, hat der Käufer das Recht, bei seiner Nacherfüllung zwischen Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines mangelfreien Kaufgegenstands zu wählen. Gelingt die die Nacherfüllung nicht, ist der Käufer berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG behält sich vor, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 3 zu verweigern, bleibt unberührt.

(3) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Käufer den Kaufgegenstand unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang unter Kaufleuten tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, so hat er diesen SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt der Kaufgegenstand als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt der Kaufgegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

(4) Liefert SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.

(5) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren.

(6) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Internetshops.

§ 9 Datenschutz

Alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und vertraulich behandelt. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten wie Name und Adresse werden im Rahmen der Durchführung der Lieferung an die mit der Lieferung des Kaufgegenstand beauftragten Unternehmen weitergegeben. Näheres entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

§ 10 Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht am Geschäftssitz der SAZ Schweisstechnik GmbH & Co. KG zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

§ 12 Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtstelle teilzunehmen.

Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de)

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